Frau am Laptop bei digitaler Psychotherapie

Digitale Hilfe von Zuhause aus: Videosprechstunde in der Psychotherapie

Für viele Menschen gehören psychische Belastungen zu ihrem Alltag. Durch die Corona-Krise rücken diese immer mehr in den Fokus unserer Gesellschaft. Doch wie können sich Betroffene Hilfe suchen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass vor dem direkten Kontakt mit fremden Personen in geschlossen Räumen abgeraten wird. Mithilfe von online Sitzungen in Form von Videosprechstunden kann auch von Zuhause aus eine psychologische Behandlung begonnen werden.

Immer mehr Praxen bieten neben der Face-to-Face-Therapie nun auch therapeutische Gespräche im digitalen Raum an. Doch wie läuft eine Sprechstunde digital ab? Welche Regelungen gelten für die größte Gruppe der Early Adaptors? Und auf welchen Software-Anbieter sollten die Behandler:innen setzen? Im folgenden Blogpost haben wir einmal die wichtigsten Tipps für euch zusammengefasst.

Safe Place: Therapiesitzung von Zuhause aus

Natürlich sind die Pandemie und die nötigen Kontaktbeschränkungen für alle belastend. Für viele Menschen mit psychischen Problemen können sie aber je nach Krankheitsbild unüberbrückbare Hürden darstellen. Die Möglichkeit, in den schutzbietenden eigenen vier Wänden zu bleiben und trotzdem professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können, baut hier Barrieren ab. Da psychiatrische oder psychologische Behandlung für gewöhnlich ohne direkten Körperkontakt auskommen, lassen sie sich dazu besonders gut in den digitalen Raum übersetzen.

Veränderungen durch die Pandemie: Richtlinien für Videosprechstunden

Auch wenn der Deutsche Bundestag schon 2019 den Entwurf der Bundesregierung für das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ angenommen hat, war vor der Pandemie alles anders – so auch beim Thema Videosprechstunde. Noch bis letztes Jahr galt hier die Beschränkung, dass Therapeut:innen nur 20 Prozent ihrer bei Krankenkassen abrechenbaren Sprechstunden digital durchführen durften. Auch der Erstkontakt musste physisch stattfinden. Aktuell sind diese Regelungen aufgehoben. Laut der PraxisInfo Coronavirus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Ebenso dürfen sie inzwischen auch Patient:innen in der digitalen Sprechstunde versorgen, die zuvor noch nie bei ihnen in Behandlung waren. Von Rechtswegen virtuell nicht gestattet sind Gruppentherapien. Ebenso verboten ist es sowohl für Behandelnde als auch für Patient:innen, die Sprechstunde aufzuzeichnen.

Schutz der Privatsphäre: Sicherheit in Videosprechstunden gewährleisten

Eine digitale Sprechstunde muss genauso vertraulich und störungsfrei verlaufen wie der herkömmliche Arztbesuch. Darum müssen Behandler:innen sicherstellen, dass der Ort, von dem aus sie arbeiten, die nötige Privatsphäre bietet. Doch was brauchen Patient:innen, um Zugang zur Videosprechstunde zu bekommen? Nichts weiter als ein Device mit stabilem Internetzugang, Kamera, Lautsprecher und Mikrofon! Kurz gesagt: ein Smartphone oder Tablet. Per E-Mail lässt die Praxis ihnen einen Link zukommen, über den sie dem Meeting beitreten können. Eine vorherige Registrierung ist nicht nötig. Ist es ein Erstkontakt und der Patient oder die Patientin war zuvor noch nie in der Praxis, hält er oder sie zu Beginn die elektronische Gesundheitskarte in die Kamera. So können die notwendigen Daten aufgenommen und die Identität geprüft werden.

Sensible Daten: Zertifizierte Videoanbieter bieten Sicherheit

Um eine vulnerable Situation wie eine Therapiesitzung so vertrauensvoll und sicher wir nur möglich zu gestalten, gilt es auch den Schutz der Daten, die ausgetauscht werden zu gewährleisten. Denn auch in Videosprechstunden werden äußerst sensible Informationen zwischen Therapeut:in und Patient:in geteilt, daher sind hierfür nur zertifizierte Anbieter zugelassen. Diese müssen den Datenschutz und eine durchgehende von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicherstellen. Beides wird von unabhängigen Prüfstellen regelmäßig gecheckt. Wird eine nicht zertifizierte Software genutzt, kann die Behandlung bei der Krankenkasse nicht abgerechnet werden. Damit Kliniken oder Praxen ein für sie passendes Angebot finden können, führt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Liste der zertifizierten Anbieter.

Fazit: Die digitale Therapie schafft einen sicheren Raum für ihre Patient:innen

Schon zu Beginn der Pandemie, als im ersten Lockdown viele Praxistüren geschlossen blieben, warnten Psychotherapeut:innen davor, dass die psychischen Auswirkungen der Krise nicht außer acht gelassen werden dürfen. Denn aus Angst vor einer Ansteckung im Wartezimmer verzichten viele Menschen auf teils dringende Sitzungen mit niedergelassenen Therapeut:innen. Gleichzeitig müssen stationäre Therapien aufgrund fehlender Kapazitäten teilweise abgesagt werden. Bei Erstkontakten kommt erschwerend hinzu, dass Behandler:innen, die ihr halbes Gesicht hinter einer Maske verstecken müssen, es schwerer haben, dass gerade in der Psychotherapie so nötige Vertrauen ihrer Patient:innen zu gewinnen. Die Videosprechstunde entlastet daher sowohl die Betroffenen als auch ihre Therapeut:innen. Sie hilft, die Sicherheitsvorkehrungen des Lockdowns einhalten zu können und nimmt damit unnötigen Stress aus der Patient-Therapeut-Beziehung. Dadurch gibt sie wieder Raum, sich um die individuellen Bedürfnisse der zu Behandelnden zu kümmern.

Vor dem Hintergrund, dass der zweite Lockdown weiter anhält, wird die Notwendigkeit eines digitalen Angebots somit noch deutlicher. Gerade daher ist es wichtig, dass Kliniken oder niedergelassene Therapeut:innen mit zertifizierten Anbietern sichere und verlässliche Möglichkeiten haben, ihren Patient:innen weiterhin zur Seite zu stehen.