Stell dir vor, du sitzt im Wartezimmer eines Arztes und die Sprechstundenhilfe dokumentiert Krankheitsverläufe und lässt diese offen einsehbar auf der Theke liegen. So oder zumindest ähnlich kann sich der fehlende Datenschutz bei Anbietern von Video-Sprechstunden anfühlen. Außer das hier das Fauxpas in der teils undurchsichtigen digitalen Welt und damit im Dunkeln geschieht. Betroffene sind sich demnach meist gar nicht darüber bewusst, dass ihre Daten auch Dritte erreichen (können). Damit soll nun allerdings Schluss sein: Seit April 2021 gelten neue Nachweisregeln, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz und IT-Sicherheit. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich zusammen mit weiteren Behörden dem momentan allgegenwärtigen Problem gestellt und hoffen, mit den neuen Ansätzen bessere Standards generieren zu können. Welche neuen Anforderungen nun gelten, haben wir für euch einmal zusammengefasst.
Wir haben mit unseren Prdoukten MEDITyme und dem White-Label den Nachweis bereits erbracht. Damit bieten wir unseren Kund:innen als erste Plattform in Deutschland Video-Sprechstunden, Buchungskalender, Gruppentherapien und weitere Services nach den neuen Richtlinien an – je nach Anliegen kann hier ein passendes Rundum-sorglos-Paket zusammengestellt werden.
Anforderungen im Wandel: Das alles ist neu
Folgende Richtlinien gelten u. a. ab April für kleine Praxen:
◾ Keine Nutzung von Servern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
◾ Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten darf nur im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem gleichgestellten Staat oder einem Drittstaat erfolgen
◾ Temporäre Nutzung von Mikrofon und Kamera
◾ Neueste Standards geladener Virenschutzprogramme
Weitere Anforderung können hier eingesehen werden.
Sicherheit für Gesundheits-IT: Der Nachweis durch die KBV
Wir haben das Verfahren bereits durchlaufen – mit Erfolg. Unser Angebot, telemedizinische Leistungen über ihre Video-Sprechstunden oder unser White-Label laufen zu lassen und Funktionen, wie den Buchungskalender, Gruppentherapien oder die Call-Center-Funktion zu nutzen, ist ab sofort live. Das heißt: Durch die KBV-Zertifizierung werden die Kosten für durchgeführte Video-Sprechstunden weiterhin von allen deutschen Krankenkassen übernommen – unabhängig davon, ob eine private oder gesetzliche Versicherung vorliegt.
„Wir haben aktuell viele Anfragen von mittelständischen Unternehmen, die sich für die digitale Video-Beratung durch unser Angebot interessieren, um ihre Services greifbarer zu machen. Für die kleinen Unternehmen ist es schlicht finanziell so schnell nicht möglich, die Aufwendungen für die neuen Nachweise aufzubringen. Im Normalfall bewegt sich eine Zertifizierung dieser Art im fünfstelligen Bereich und muss zudem bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Für die Großen ist es im wesentlichen eine Zeitfrage. Mit dem Wechsel zu uns oder der Integration unseres Services, kann auch weiterhin und ohne Unterbrechung gearbeitet werden“
Jürgen Wier, CEO Tyme Group
Reiseverbot für digitale Daten: Patienteninformationen bleiben in der EU
Auch wenn medizinisches Pflegepersonal, Praxen und Krankenhäuser mit Daten arbeiten, die für die US-Behörden auf den ersten Blick nicht von Belang sind, ist dies keine gute Rechtfertigung auf Treu und Glauben einen Service eines US-Dienstleisters zu nutzen. Bei einem Produkt, das nach den Regelungen des Bundesmantelvertrages Anlage 31b BMV-Ä vom 25.2.2021 geprüft ist, sind die sensiblen privaten Daten sicher! Leistungserbringer sollten bei der Wahl ihres IT-Dienstleisters also besonders kritisch sein und sich für ein von der KBV-zertifiziertes Produkt entscheiden, welches nach den aktuellen Richtlinien von 2021 den Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz genügt und damit Planungssicherheit für die nächsten Jahre bietet.